: Finanzgericht stützt Pendler
SAARBRÜCKEN afp ■ Ein zweites Landesfinanzgericht hat die seit Anfang des Jahres geltende Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Wie zuvor bereits das niedersächsische Finanzgericht entschied nun auch das Finanzgericht des Saarlandes, dass die Neuregelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz von Artikel drei des Grundgesetzes verstoße. Auch das saarländische Gericht legte den Fall deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Durch die Kürzung der Pauschale können Fahrten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit je 0,30 Euro als Werbungskosten berücksichtigt werden. (Az.: 2 K 2442/06)