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Archiv-Artikel

FÜHRERSCHEINVERLUST Keine Hilfe für Arbeitslosen

HEILBRONN | Wer als Hartz-IV-Empfänger wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein verliert, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Folgekosten für die Wiederbeschaffung. Das Sozialgericht Heilbronn lehnte einen entsprechenden Eilantrag gestern ab. Ein 54-Jähriger aus Bad Friedrichshall hatte verlangt, dass das Jobcenter Kosten in Höhe von mehr als 2.400 Euro zumindest als Darlehen übernehme. Der Mann war mit 1,52 Promille am Steuer erwischt worden und hatte seinen Führerschein abgeben müssen. (dpa)