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Archiv-Artikel

FREIZEITUNFALL OHNE HELM Radler ohne Mitschuld

Freizeitradler müssen anders als Rennradler keinen Schutzhelm tragen, um bei einem Unfall Versicherungsleistungen zu erhalten. Das entschied das OLG Düsseldorf im Fall eines Radlers, der wegen einer Fußgängerin auf einem Radweg stürzte und sich am Kopf verletzte. Ihre Versicherung wollte nicht zahlen. (Az. I-1 U 278/06) (dpa)