FREIE JOURNALISTEN : Vertrag rechtswidrig
BERLIN | Das Landgericht Braunschweig hat die Geschäftsbedingungen der Braunschweiger Zeitung für freie Journalisten untersagt. Das teilte der Deutsche Journalistenverband (DJV) mit. Streitpunkt war eine Regelung, die vorsieht, dass mit einem Pauschalhonorar von 40 Cent pro Zeile alle Urheber- und Verwertungsrechte abgegolten sind. Das Gericht hält dies für einen Verstoß gegen das Prinzip der angemessenen Vergütung und das Urhebervertragsrecht. (taz)