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Archiv-Artikel

FLUGHAFEN DÜSSELDORF Gegner scheitern erneut mit Klagen

LEIPZIG | Anwohner des Düsseldorfer Flughafens sind mit ihrem Widerstand gegen mehr Starts und Landungen auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Damit hat eine 2005 geänderte Flughafen-Betriebsgenehmigung Bestand, in der das Gesamtkontingent an Starts und Landungen aufgestockt wird. Außerdem werden für die erste Nachtstunde zwischen 22 und 23 Uhr 33 Landungen erlaubt. Bereits 2007 und 2008 hatten Anwohner mehrfach erfolglos gegen die steigende Lärmbelastung geklagt. (dpa)