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FDP will billigen, SPD lediglich fairen Wahlkampf

■ CDU/CSU berät über Wahlabkommen

Bonn/München (dpa/taz) – SPD und FDP haben am Montag entsprechend der Anregung der beiden großen Kirchen und des Zentralrats der Juden Vorschläge für ein Wahlkampfabkommen im Wahljahr 1994 vorgelegt. Der Entwurf der FDP sieht auch eine Vereinbarung zur Begrenzung der Wahlkampfkosten vor. Über die Einhaltung des Abkommens soll eine gemeinsame Schiedsstelle wachen, an der Vertreter der Kirchen beteiligt werden sollen. Die CSU hat ein Wahlkampfabkommen bisher abgelehnt, die CDU zeigt Zurückhaltung. Beide C-Parteien berieten gestern in München nicht nur über ein Fairneßabkommen, sondern wollten erst einmal ihre Strategie aufeinander abstimmen. Die CSU befürchtet, in den Abwärtssog der CDU hineingezogen zu werden, und droht deshalb, auf Distanz zur Schwesterpartei zu gehen. Die Fairneßabkommen von SPD und FDP sehen vor, daß die Parteien sich unter anderem verpflichten, auf jede Art von persönlicher Verunglimpfung und Beleidigung zu verzichten. Störungen von Wahlveranstaltungen anderer Parteien sollen unterlassen und Plakate der Konkurrenten nicht entfernt oder beschädigt werden. Während die SPD auch eine Verpflichtung aufnehmen will, wonach sich die Parteien von Äußerungen mit ausländerfeindlichem, rassistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt distanzieren, wünscht die FDP einen gemeinsamen Appell an die Zeitungsverleger, keine Wahlanzeigen mit solchem Inhalt anzunehmen.

FDP-Generalsekretär Werner Hoyer nannte keine Summen, auf die die Wahlkampfkosten begrenzt werden sollten, plädierte aber für starke Selbstbeschränkung. Die von der FDP geplanten Wahlkampfausgaben für die Europa- und die Bundestagswahl sowie die Zuschüsse zu den Landtags- und Kommunalwahlkämpfen bezifferte Hoyer auf insgesamt rund 20 Millionen Mark. Dies sei nicht mehr, als die Partei seinerzeit für die Europa- und die Bundestagswahl in den Jahren 1989 und 1990 ausgegeben habe.