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Archiv-Artikel

FALL SPEER Streit um E-Mails

Brandenburgs Ex-Innenminister Rainer Speer (SPD) muss sich in einem gewissen Umfang Berichte über sein Privatleben gefallen lassen. Das hat das Kammergericht Berlin am Montag entschieden. Allerdings setzte es dafür einen engen Rahmen: So darf aus privaten E-Mails des SPD-Politikers nur berichtet werden, wenn ein Zusammenhang besteht mit den Umständen, die zu seinem Rücktritt geführt haben, betonten die Richter. Wörtliche oder indirekte Zitate seien dabei verboten, sagte ein Sprecher. Damit errang Speer gegen den Verlag Axel Springer AG einen Teilerfolg. (dpa)