Erstattung von Mietkosten: Richter fordern Klarheit bei Hartz IV
Sozialrichter fordern Gesetzesänderungen, um Klagen zu vermeiden. Für Miet- und Heizkosten werden konkretere Regelungen gewünscht.
BERLIN taz Die Hartz IV Gesetzgebung ist diese Woche in zwei Punkten Gegenstand der Diskussion geworden. Die Opposition kritisiert die zunehmende Überprüfung von Hartz IV Empfängern und Rentnern. Außerdem haben Politiker von CDU, FDP und Grünen den Forderungen der Berliner Justizsenatorin nach Regeländerungen wiedersprochen.
Die Regierung hatte mitgeteilt, dass die Behörden 2009 in etwa 2700 Fällen Kontodaten von Hartz-IV-Empfängern abgefragt haben. Die Bundestagsabgeordnete Gisela Piltz (FDP) sagte daraufhin zur Berliner Zeitung, die Bankontenabfrage sei "ein weiterer Schritt zum Schnüffelstaat". Der Grüne Sozialpolitiker Markus Kurth warnte davor, die Überprüfungen zur Regel zu machen: "Sie waren als Instrument geschaffen worden, um Missbrauch zu bekämpfen, nicht als präventives Durchleuchtungsinstrument".
Diese Woche war bereits Kritik an Hartz IV laut geworden. Ausgelöst hatte die Debatte ein Klagerekord am Berliner Sozialgericht. Dort wurde im Juli öfter gegen Hartz IV geklagt, als in jedem anderen Monat seit Einführung der Gesetze im Jahr 2005. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue verlangte deswegen eine Änderung der Gesetzgebung. Die Justizministerien anderer Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden Württemberg schlossen sich dieser Forderung an.
Sozialrichter der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt fordern in einem Papier gesetzliche Änderungen an der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Sozialgerichte sehen vor allem bei der Erstattung von Mietkosten ein Problem. So fehlten genaue Vorgaben, wann Mietzahlungen "angemessen" seien. Auch für die Angemessenheit von Heizkosten bräuchten die Gerichte "konkrete Anhaltspunkte", heißt es in dem Papier. Heizkosten seien nämlich von verschiedenen Faktoren abhängig, wie der Isolierung der Wohnung und Fenster sowie der Heizform. Auch für die Anrechnung von Erwerbseinkommen wünschen sich die Richter konkretere Regelungen.
Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion , Ralf Brauksiepe, sieht in der Klageflut nicht notwendigerweise einen Grund, die Gesetze zu ändern: "Ich gehe davon aus, dass wir auf dem Weg höchstrichterlicher Entscheidungen Unklarheiten ausräumen können." Auch hält er die Forderung nach genauen Regelungen für die Erstattung von Mietkosten und Einkommensanrechnungen für falsch. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir durch genaue Zahlenangaben 82 Millionen Einzelfällen gerecht werden können."
Heinrich Kolb (FDP), erklärte: "Man kann das Problem nicht mit starren Formulierungen im Gesetz lösen."
Markus Kurth (Grüne) sieht den Grund für die zahlreichen Klagen nicht in der Gesetzeslage. "Entscheidend ist, dass die Verfahrensabläufe geändert werden müssen". Das Personal in Berliner Jobcentern sei nicht genügend geschult, daher biete sich gehäuft Anlass zu klagen.
Katja Kipping, stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, verlangt bundesweite qualitätsmäßige Kriterien für die Erstattung der Mietskosten. Diese sollten sich an den Ausführungsvorschriften orientieren, die für Berlin gelten.
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