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Erneut Gerichtsbeschluß gegen „Die RAF-Stasi-Connection“

Berlin (taz) — Gegen das Rowohlt- Buch die RAF-Stasi-Connection ist erneut eine vom Gericht verhängte „einstweilige Verfügung“ ergangen. Nach Monika Haas hat nun auch der RAF-Gefangene Knut Folkerts geklagt und vorläufig Recht bekommen. Die Autoren hatten in dem Buch behauptet, Knut Folkerts sei bereits lange vor dem Ausstieg ehemaliger RAF-Aktivisten in die DDR in Erfurt gesehen worden. Die Autoren hatten daraus den Schluß gezogen, daß Folkerts möglicherweise bereits früher Kontakte zur Stasi hatte.

Das Buch ist bereits nur mit geschwärzten Stellen auf dem Markt, da ein Berliner Gericht dem Verlag untersagt hatte zu behaupten, Frau Haas hätte für die Stasi oder aber westliche Geheimdienste gearbeitet.

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