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Erneut Freisprüche im Sare-Prozeß

■ Gericht: Für den Kommandanten des Wasserwerfers gab es keinen Grund, langsamer zu fahren

Frankfurt/Main (taz) — Die Sechste Große Strafkammer am Landgericht Frankfurt hat gestern im Rahmen einer Wiederholungsverhandlung den Kommandanten und den Fahrer des Wasserwerfers, mit dem im September 1985 Günter Sare tödlich verletzt worden war, erneut vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Heinz Fischer, zugunsten der Angeklagten sei davon auszugehen, daß es während des Wasserwerfereinsatzes keine Situation gegeben habe, die verlangt hätte, anstatt der 23 Stundenkilometer nur Schrittempo zu fahren. Der erheblich alkoholisierte Sare sei vom Bürgersteig völlig unerwartet auf die Fahrbahn gerannt, so daß auch eine Notbremsung zu spät erfolgt wäre. Der Freispruch erging auf Kosten der Staatskasse. Die Mutter und die Schwester des Getöteten haben die Anfechtung des Urteils angekündigt. BERICHT SEITE 2

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