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Archiv-Artikel

Ererbtes Gut

In der 72-seitigen „Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft in der Wasserpolitik“ heißt es: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss... Ziele der vorliegenden Richtlinie sind die Erhaltung und Verbesserung der aquatischen Umwelt in der Gemeinschaft, wobei der Schwerpunkt auf der Güte der betreffenden Gewässer liegt.“