Einführung von Mindestlöhnen: Mehr Geld für Pfleger und Wächter

Für sechs weitere Branchen hat der Bundestag die Einführung von Mindestlöhnen beschlossen. Über die genaue Lohnuntergrenze für PflegerInnen wird nun verhandelt.

Auch in den Sicherheitsdiensten sollen Mindestlöhne eingeführt werden. Bild: ap

Die Entscheidung ist gefallen, aber was sie konkret für die ArbeitnehmerInnen bedeutet, muss sich noch zeigen: Der Bundestag hat am Donnerstag nach kontroverser Debatte die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen beschlossen.

Für die soziale Marktwirtschaft seien Mindestlöhne "unverzichtbar", erklärte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und verkündete: "Anstrengung muss sich lohnen und auszahlen." Die Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz sollen in der Pflegebranche, den Sicherheitsdiensten, dem Bergbau, in der Wäschereibranche, in der Abfallwirtschaft und in der Weiterbildungsbranche kommen.

Damit sind rund eine Million Beschäftigte betroffen. Die Regelung für die Weiterbildungsbranche berührt aber nur etwa 23.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ein tariflicher Mindestlohn gilt nicht für die Bezahlung von hunderttausenden von Honorarkräften. Die Mindestlöhne orientieren sich an den untersten Tariflöhnen. Diese liegen etwa beim Wachschutz bei 6,80 Euro und in der Weiterbildung je nach Tätigkeit bei mindestens 10,71 Euro.

Die Lohnuntergrenze in der Pflege ist noch offen. Die Regierungskoalition will eine achtköpfige Kommission einsetzen, die über die Lohnuntergrenze in der Pflege verhandelt. Darin sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter der Kirchen sitzen. Diese Beteiligung der Kirchen war wichtig, um deren bislang eigene Lohnfindung nicht auszuhebeln.

"Wir streben in der Pflege eine Lohnuntergrenze von 9,80 Euro an", sagte Ver.di-Sprecher Jan Jurczyk. Dieser Bruttolohn gelte bereits für Altenpflegehelferinnen, die etwa in Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes und der AWO arbeiteten, erläuterte Ver.di-Tarifexperte Jürgen Wörner. Allerdings zahlen viele Heime oder Sozialstationen ihren PflegehelferInnen einen niedrigeren Stundensatz. Kommt ein Mindestlohn von neun Euro, müsste dieser branchenweit gezahlt werden. Die Einhaltung des Mindestlohngebots könnte dann vom Zoll kontrolliert werden, sagte Wörner.

Wird die Pflege teurer, stellt sich die Frage der Refinanzierung durch die Pflegekassen. Pflegekassen wie auch Krankenkassen leisteten "keine ausreichende Finanzierung zur Entlohnung des Personals", hatte Diakonie-Präsident Klaus-Dieter Kottnik schon im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag gerügt.

Am Donnerstag wurde auch das sogenannte Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz verabschiedet. Danach kann auch in Branchen, in denen die Tarifbindung weniger als 50 Prozent der Beschäftigten erfasst, künftig unter Beteiligung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen ein Mindestlohn vereinbart werden. In der Zeitarbeitsbranche fehlt noch eine Regelung zur Lohnuntergrenze. Hier strebt die Regierung eine Regelung nach dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz an, die Tariflöhne von 6,50 Euro erlauben würde.

Bislang gilt für 1,8 Millionen Beschäftigte, darunter der Bau, eine Mindestlohnregelung. Die am Donnerstag verabschiedeten Gesetze müssen noch durch den Bundesrat.

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