ERSATZAUTO NACH UNFALL : BGH: Bitte das billigste
Wer sich nach einem Unfall ein Ersatzauto besorgt, muss sich laut BGH-Urteil nach den günstigsten Tarifen erkundigen. Damit scheiterte die Klage eines Mannes, der einen Subaru für fast 2.200 Euro gemietet hatte. Von der Versicherung des Unfallverursachers bekam er aber nur knapp 1.500 Euro erstattet (Az. VI ZR 210/07). (dpa)