ENTSCHEIDUNG IM FALL SUSANNE GASCHKE : Ermittlungen eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die frühere Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke wegen des Verdachts der Untreue eingestellt. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, dass Gaschke durch den teilweisen Steuererlass für einen Kieler Augenarzt einen Vermögensschaden für die Stadt bewusst in Kauf genommen habe, teilte die Staatsanwaltschaft Kiel am Mittwoch mit. Ihr Verteidiger Gerald Goecke sagte, diese Entscheidung sei von Anfang an zu erwarten gewesen. Gaschke hatte im Juni 2013 dem Arzt Zinsen und Steuern in Höhe von 3,7 Millionen Euro erlassen. Im Gegenzug hatte er wiederum zugesagt, 4,1 Millionen Euro ausstehende Gewerbesteuern abzustottern. Wegen dieses Deals war Gaschke so unter Druck geraten, dass sie Ende Oktober 2013 von ihrem Amt zurücktreten musste. (dpa)