ENTSCHEIDENDES DETAIL : Der Google-Hinweis
Immer öfter fällt auf einer Trefferliste von Google der Hinweis auf: „Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.“
Den Hinweis gibt es, seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai den Bürgern das Recht gegeben hat, Links zu ihrem Namen aus der Trefferliste entfernen zu lassen. Nur bei Personen des öffentlichen Lebens und öffentlich interessierenden Informationen muss Google abwägen, ob es den Wunsch befolgt.
Tatsächlich bringt Google den Hinweis nur, wenn man nach einem Namen sucht. Heißt das etwa, dass diese Angabe immer dann erscheint, wenn der Betroffene die Trefferliste um unliebsame Links bereinigt hat?
Ein Selbstversuch: Auch bei meinem Namen taucht der Hinweis auf, obwohl ich keinen Antrag gestellt habe, irgendeinen Link zu entfernen. Hat vielleicht ein Namensvetter …? Nein. Auf einer Informationsseite sagt Google an etwas versteckter Stelle: „Wir zeigen diesen Hinweis in Europa bei der Suche nach den meisten Namen an und nicht nur bei Seiten, die von einer Entfernung betroffen sind.“ Gut zu wissen, dass man von Google nicht aus Versehen, sondern systematisch als möglicher Ego-Manipulierer gebrandmarkt wird.
Warum macht Google das? „Wenn wir den Hinweis nur bei Personensuchen anzeigen würden, zu denen es einen Antrag gab, würde das eine Bloßstellung des Antragstellers bedeuten“, erklärt ein Google-Sprecher. Es gibt allerdings Personen, bei denen der Hinweis nicht erscheint. Zum Beispiel Angela Merkel und Jogi Löw, um nur die wichtigsten zu nennen. Die Begründung von Google: Bei „Personen des öffentlichen Lebens“ werde auf den Hinweis verzichtet, weil diese sowieso kein Recht hätten, ihre Google-Trefferliste zu verändern. Verwirrend? Ach was!
CHRISTIAN RATH