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Archiv-Artikel

EHEGATTENNACHZUG Nur bei gesichertem Lebensunterhalt

LEIPZIG | Ausländerbehörden dürfen nachziehenden Ehegatten das Aufenthaltsrecht verweigern, wenn deren Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Entscheidung liegt der Fall einer 53-jährigen Türkin zugrunde, deren Ehemann und sechs Kinder in Deutschland leben. Die Ablehnung des Ehegattennachzugs sei rechtmäßig, denn der „Gesichtspunkt des Schutzes von Ehe und Familie“ sei für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht geboten. (epd)