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Duschkonflikt –betr.: „Badeverbot – Wenn Vermieter verbieten“, taz-Hamburg vom 26.8.1998

Also, daß Duschen ein hygienischer Mindeststandard ist, spricht für sich. Es geht doch wohl um die dabei im Altbau ungedämpften Geräusche. Z.B. habe ich 5 Meter Abstand von meinem Bett zur obigen Badewanne, 7 Meter Abstand zur Wanne nebenan. Beim Duschen rauscht, pfeift und prasselt es durch die Wand und Decke. Soll es bedeuten, daß die nächtliche Duschebenutzung vor der Schlafruhe Priorität hat? Ist der Vermieter verpflichtet, den Altbaustandard zu sanieren? Was ist, wenn die Nachbarn das Thema kopfschüttelnd ablehnen? Es ist doch mehr ein Problem von Einzimmerwohnungen. Wie ist eine Lösung ohne Konflikte findbar?

Jochim Geier

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