: Durchsuchung des PDS-Archivs: Staatsanwaltschaft sichtet
Berlin (taz) — Die staatsanwaltschaftliche Arbeitsgruppe Regierungskriminalität hat noch keinen Überblick über die am Dienstag bei einer großangelegten Durchsuchungsaktion im Berliner PDS-Archiv und den Wohnungen führender SED-Funktionäre sichergestellten Materialien. Das teilte die Berliner Justizpressestelle gestern mit. Der Charakter der Durchsuchungsaktion im PDS-Archiv — dort hielten 200 Polizeibeamte das Archiv besetzt — wurde mit „ermittlungstaktischen Gründen“ gerechtfertigt. Die Durchsuchung soll bis zum Ende der Woche fortgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft werte einen Großteil der Unterlagen noch in den Räumen des Archivs aus.
Unterdessen hat die PDS Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluß eingelegt. Es handele sich bei der Aktion im Parteiarchiv um eine „unverhältnismäßige Zwangsmaßnahme“. Die Staatsanwälte Ulrich und Schneider hätten bereits in den Wochen zuvor ungehindert in den Archivbeständen recherchiert. Für die „überfallartige“ Polizeiaktion gebe es keine schlüssige Begründung. Auch dem Schalck-Untersuchungsausschuß seien insgesamt sechs Meter Akten auf dem normalen Weg der Ausleihe zur Verfügung gestellt worden. Die Beauftragten des Ausschusses hätten ungehindert auch in den noch ungesichteten Beständen des Archives recherchieren können. PDS-Pressesprecher Harnisch erklärte, die Staatsanwaltschaft habe bislang lediglich 53 Ordner mit den gesammelten Tagesordnungen der Politbüro- und ZK-Tagesordnungen beschlagnahmt.
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