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Archiv-Artikel

Die freie Wahl der Schule ist oft nur Theorie Schulaufgaben für Schulbehörde

Schulen sollen sich um ihr „Profil“ bemühen, Eltern dürfen die Schule ihrer Kinder nach der 4. Klasse frei wählen – das verspricht das Bremer Schulrecht in der Theorie. Die Praxis sieht leider ganz anders aus.

Kommentar von Klaus Wolschner

Da wählen Eltern aus pädagogischen Gründen die Gesamtschule oder zum Beispiel das musische Profil am Kippenberg-Gymnasium, weil ihr Kind schon lange gern Musik macht. Solche Motive dürfen aber keine Rolle spielen, die Richtlinien kennen nur „zugeordnete“ Grundschulen, Schulwege nach Zollstock und Losglück.

Um es schlicht zu sagen: Solche Richtlinien sind dumm. Offenbar hat es die Schulbehörde seit Jahren versäumt, ihre Richtlinien dem anzupassen, was schulpolitisch gewollt ist. Man darf nur hoffen, dass das Oberverwaltungsgericht der Schulbehörde ihre veralten Richtlinien um die Ohren haut.

Auch das beliebte Losverfahren ist ja nur der Weg des geringsten Widerstandes bei der Suche nach einer gerechten und sachgerechten Entscheidung über die Schulwahl. Insbesondere, wenn es der Schulpolitik ernst ist mit dem Anspruch, dass Schulen Profile haben und Eltern nach diesen Profilen die Schulwahl vornehmen können. Dann muss das Losglück durch intelligente Kriterien ersetzt werden.