piwik no script img

Die Not mit der Notdurft –betr.: „Behinderte müssen draußen pinkeln“, taz vom 5.5.94

[...] Nach § 4 der „Mustergaststättenbauverordnung“ sind behindertengerechte Toiletten nur bei Gaststätten mit „mehr als 400 Gastplätzen“ vorzusehen. Selbst wenn der Senat diese offensichtliche Diskriminierung nicht beschließen und behinderte Gäste schon bei wesentlich geringerem Sitzplatzangebot (z.B. ab 50 Sitzplätzen) „zulassen“ sollte, würden zahllose attraktive Kneipen und Restaurants in Charlottenburg, Schöneberg, Kreuzberg, Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte und anderswo sowie fast alle Weinstuben, Cafés, Bistros etc. für Menschen im Rollstuhl tabu sein.

Eine an der Zahl der Sitzplätze orientierte Ausgrenzung wäre eine erneute Diskriminierung und daher völlig indiskutabel.

Der richtige Weg wäre, in jedem Einzelfall zu überprüfen, welche Maßnahmen möglich sind und wo die wirtschaftliche „Schmerzgrenze“ des Kneipiers liegt. Klaus Fischbach

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen