: Das Aufgebot für die Länderfusion ist bestellt
■ Vereinigung mit Brandenburg im Jahr 1999 / Zwischenbericht zur Arbeit am Staatsvertrag: Noch kein Konsens über Finanzen und Verwaltungsstrukturen
Die Länder Berlin und Brandenburg wollen sich am Tag ihrer ersten gemeinsamen Landtagswahl im Sommer 1999 vereinigen. Das sieht ein Zwischenbericht zum geplanten Neugliederungs-Staatsvertrag hervor, den der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) und Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) gestern dem Potsdamer Landtag vorlegten. Hauptstadt des gemeinsamen Bundeslandes wird Potsdam; Berlin wird kreisfreie Stadt. Der Zwischenstand der Planung sieht ein gemeinsames Landesparlament mit 125 Abgeordneten vor. Das Abgeordnetenhaus hat derzeit 241 Mitglieder, der Potsdamer Landtag 88. Ab 1998 soll eine neue Verfassung für das künftige Land erarbeitet werden. Bereits 1994 soll eine Gemeinsame Vereinigungskommission zur Koordinierung der Fusion gegründet werden. Strittig sind bislang die Landesentwicklung, der Finanzausgleich zwischen Berlin und Brandenburg sowie der Personalabbau des öffentlichen Dienstes in Berlin. Die Volksabstimmung über den Neugliederungsstaatsvertrag könnte frühestens am Tag der Bundestagswahl im Herbst 1994 abgehalten werden, betonte Stolpe. Den Bürgern müsse allerdings klargemacht werden, wie sich die geplante Fusion auf die Finanzsituation beider Länder auswirke. „Jeder muß sehen, was für ihn dabei herauskommt.“ Diepgen räumte allerdings ein, daß es in beiden Ländern Bedenken gegen die Fusion gebe. „Der Widerstand kommt weitgehend aus den Bürokratien“, betonte der Regierende Bürgermeister. Kritik meldete erneut die an der brandenburgischen Regierungskoalition beteiligte Bündnis-Fraktion an. Die Präsentation des Zwischenberichts versuche den falschen Eindruck zu erwecken, diese „Einbahnstraßenfusion“ funktioniere bereits, sagte Fraktionschef Günter Nooke vor Journalisten. Die Fusion sei vor allem für Brandenburg mit Nachteilen verbunden. Nooke kritisierte insbesondere, daß in dem Staatsvertrag Sonderrechte für die Stadt Berlin festgelegt werden sollten. Die zu Beginn der Sitzung behandelte Landesentwicklungsplanung führte zu Kontroversen. Kern der Auseinandersetzung war, daß aus Brandenburger Sicht der Berliner Flächennutzungsplan im Widerspruch zu den gemeinsam verabredeten Eckpunkten der Landesentwickungsplanung steht. Stadtentwicklungssenator Volker Hassemer (CDU) wandte ein, er habe in der ersten Jahreshälfte 1993 in Potsdam keinen Termin zur Abstimmung bekommen, und warf Brandenburg „Unlauterkeit“ vor. Bis zum Jahresende wollten sich beide Länder auf eine gemeinsame Planung verständigen, wurde versichert. AFP/dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen