piwik no script img

Archiv-Artikel

DIPLOMATISCHE REAKTIONEN AUF DEN „KOMMISSAR“ Protest gegen „Gulasch-Hitler“

Kolumne „Der Kommissar“ im Faktencheck

BRIEFE AN DIE TAZ

Die Kolumne „Der Kommissar“, in der taz-Redakteur Deniz Yücel an dieser Stelle die EU-Tauglichkeit einzelner Mitgliedstaaten einer kritischen Überprüfung unterzog, hat für diplomatische Reaktionen gesorgt.

So schreibt Vita Karelkova, die Zweite Botschaftssekretärin Lettlands, der Artikel enthalte „leider manche unvollständige und rein falsche Fakten und irrtümliche und unbegründete Vorstellungen. Manche in dem Artikel vorgeführten Behauptungen bzw. Vorwürfe wirken nicht nur verleumdend in Bezug auf mein Land, sondern widersprechen auch der Friedensordnung Europas.“ Welche Fakten falsch – und welche folglich zutreffend – dargestellt wurden, wird leider nicht weiter ausgeführt.

Elio Menzione, Botschafter der Italienischen Republik, meint, dass sich „ob der Ausgefallenheit des Artikels jeder Kommentar erübrigen“ würde, um dann doch zwei Seiten zu schreiben: „Soll ich Ihnen vielleicht die Millionen meiner Landsleute ins Gedächtnis rufen, die jeden Tag fleißig und ehrlich arbeiten, und das sicherlich nicht, um ‚Bella Figura‘ zu machen?“ Dennoch, betont der Botschafter, werde er nicht „die Waffen in die Hand nehmen und in einen Ring, den des ‚Kommissars‘ steigen, die ich ehrlich gesagt nicht verstehe.“

Verbindlicher ist der nicht namentlich gezeichnete Brief der ungarischen Botschaft: „In seinem Artikel ‚Stoppt den Gulasch-Hitler!‘ lässt sich Ihr Mitarbeiter in einer solchen herabsetzenden Weise über Ungarn aus, dass wir zunächst spontan daran dachten, rechtliche Schritte einzuleiten.“

Jedoch sei man nach „etwas eingehenderer Beschäftigung mit weiteren Artikeln des ‚Kommissars‘ zu der Überzeugung gelangt, „dass es sich hierbei um die Ergüsse eines etwas verwirrten Journalisten handeln müsse, der ‚Pressefreiheit‘ mit ‚Narrenfreiheit‘ verwechselt.“ Daher bittet die ungarische Botschaft, „dass künftig ähnliche, nicht mehr mit der Pressefreiheit zu rechtfertigende Artikel zu Ungarn unterbleiben. Andernfalls müssten wir der Regierung unseres Landes empfehlen, doch rechtliche Möglichkeiten wie Unterlassung und Gegendarstellung auszuschöpfen.“