piwik no script img

Archiv-Artikel

DIE UN-KOMMISSION FÜR MENSCHENRECHTE IST NICHT MEHR GLAUBWÜRDIG Reformidee mit Hindernis

Der UNO-Menschenrechtskommission (MRK) mangelt es stärker als je zuvor in ihrer 60-jährigen Geschichte an Glaubwürdigkeit. Rund die Hälfte der 53 Mitgliedstaaten sitzen in dem Gremium, um Kritik an Menschenrechtsverstößen im eigenen Land zu verhindern, und nicht, um Menschenrechte weltweit durchzusetzen. Das ist der wesentliche – wenn auch nicht einzige – Grund für das Glaubwürdigkeitsdefizit der MRK. Um diesen Missstand zu überwinden, soll die Mitgliedschaft in der Kommission nun „universalisiert“ – das heißt, auf alle 191 Staaten der UNO-Generalversammlung ausgedehnt werden.

Ein entsprechender Vorschlag des von Generalsekretär Kofi Annan eingesetzten hochrangigen Expertengremiums zur UNO-Reform findet auch Unterstützung bei der Bundesregierung und in anderen EU-Hauptstädten. Doch wirkt dieses Modell eher als eine Verlegenheitslösung. Auch wenn richtig sein mag, dass das Gewicht der Blockiererstaaten in der Generalversammlung relativ geringer wäre als in der MRK. Weit überzeugender ist der Vorschlag von Human Rights Watch und anderen Menschenrechtsorganisationen, die Mitgliedschaft eines Staates in der MRK künftig von der Erfüllung bestimmter Kriterien abhängig zu machen. Das könnte die Ratifizierung der wichtigsten internationalen Menschenrechtskonventionen sowie deren tatsächliche Umsetzung sein – überprüft und zertifiziert von den unabhängigen SonderberichterstatterInnen des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte.

Eine solche Regelung anhand konkreter Kriterien würde allerdings bedeuten, dass nicht nur die von den Menschenrechtsorganisationen und zum Teil auch von westlichen Regierungen regelmäßig benannten besonders schwarzen Schafe – aktuell unter anderem Sudan, China, Simbabwe, Weißrussland, Russland – durch den Rost fallen würden. Auch die USA – die einige der zentralen Menschenrechtsabkommen, etwa die Sozialcharta oder die Konvention zum Kinderschutz, bis heute nicht ratifiziert haben und die seit über drei Jahren in Guantánamo und an anderen Orten gegen die Folterkonvention der UNO verstoßen – könnten nicht Mitglied der MRK werden. ANDREAS ZUMACH