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Archiv-Artikel

DEUTSCHE REGELN ZU SCHWACH – DOPING-SPORTLER MÜSSEN AUSSAGEN Wer mitmacht, ist Mittäter

Es hat lange gedauert, bis die Öffentlichkeit verstanden hat, dass Doping im Hochleistungssport kein Randphänomen ist. Unerlaubte Methoden zur Leistungssteigerung gehören oftmals so sehr zum Alltag der Spitzenathleten wie das Intervalltraining im Stadion. Und Deutschland macht da keine Ausnahme. Selbst der Name des radelnden Nationalhelden Jan Ullrich steht auf der Giftliste eines spanischen Arztes. Ein deutscher Mediziner ist überdies in die iberische Dopingaffäre verwickelt. Dieses Land ist kein Hort der Fairness und Lauterkeit, gewiss nicht.

Jetzt, da nicht mehr zu leugnen ist, dass der Sport auch hier ein ernstes Problem hat, überlegen Sportfunktionäre und Politiker, wie der allgemeinen Empörung zu begegnen ist. Das Ergebnis eines Anti-Doping-Gipfels ist nun: Der Sportler soll nicht kriminalisiert, sondern von einem Antidopinggesetz ausgenommen werden. Das Delikt Sportbetrug wird es wohl nicht geben. Und Athleten werden voraussichtlich auch nicht vor Gericht erscheinen müssen, um zu erklären, wie die Mittel in ihren Körper gelangt sind. Sie werden weiterhin von den Sportverbänden bestraft. Hier gilt: Nach positiven Dopingproben wird der Sportler automatisch gesperrt, denn ein Nachweis seiner Schuld vor Gericht durch alle Instanzen ist sehr schwer zu bewerkstelligen. Deswegen ist das Beibehalten der alten Regelung sinnvoll.

Doch dieses Ergebnis reicht nicht. Doper sollten künftig automatisch vorgeladen werden, um über Hintermänner und Blutpanscher in ihrem Umfeld zu berichten. Außerdem sollten Spitzensportler, bei denen unerlaubte Substanzen gefunden wurden, zur Rechenschaft gezogen werden. Oft geraten Spitzensportler durch Gruppendruck und übergroßen Ehrgeiz in den Sog der Dopingstrukturen. Sie deswegen nur als Opfer eines korrupten Systems zu sehen, ist falsch. Sie sind Mittäter. Die meisten Athleten brechen die Regeln ganz bewusst. Sie stehen als reife Erwachsene vor der Entscheidung, illegale Mittel anzuwenden. Lassen sie sich auf den Betrug ein, muss das auch den Staatsanwalt interessieren. MARKUS VÖLKER