DER MIETHAI : Blei im Trinkwasser!?
■ ist Geschäftsführerin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎ 040-431 39 40, www.mhmhamburg.de
Noch immer finden sich in etwa jedem zehnten Hamburger Haushalt Bleileitungen. Das könnte sich aber bald ändern: Ab dem 1. Dezember tritt ein strengerer Grenzwert in Kraft. Laut Trinkwasserverordnung sinkt dann der Grenzwert von 25 auf 10 Mikrogramm (= 0,01 mg) pro Liter. Mit dem neuen Grenzwert haben Mieter dann auch einen Anspruch darauf, dass die Wasserleitungen instand gesetzt werden.
Das öffentliche Verteilungsnetz in Hamburg ist laut Hamburger Wasserwerke bleifrei. Ob aber die Hausinstallation bleifrei ist, lässt sich in den meisten Fällen am Baujahr erkennen: Rohre aus Blei sind bis etwa 1970 verwendet. Sie verlaufen in geschwungenen Linien. Das weiche Material lässt sich mit einem Messer einritzen. Schlägt man dagegen, ist der Ton dumpf und nicht metallisch. Kupferrohre verlaufen dagegen meist rechtwinklig. Sie sind mit Muffen verbunden, während die Verbindungen zwischen Bleirohren meist wulstig sind.
Wer Bleileitungen entdeckt, sollte das Wasser testen. Für Familien mit einjährigen Kindern ist das bei den Hamburger Wasserwerken sogar kostenlos. Wer möglichen Einwänden des Vermieters entgegnen möchte, sollte die Proben in Anwesenheit eines Zeugen nehmen, der dann die Entnahmestelle und den korrekten Vorgang bestätigen kann.
Sollte der Grenzwert überschritten werden, kann man den Vermieter zur Instandsetzung und damit zum Austausch der Rohrleitungen auffordern. Dabei sollte der Mieter eine Frist setzen. Es besteht auch ein Recht, die Miete zu mindern. In welcher Höhe, hängt ganz von den Umständen und der Höhe der Belastung ab. In Urteilen sind 5 bis 9 Prozent gemindert worden.
Bis zur Instandsetzung sollte man bleihaltiges Wasser möglichst nicht trinken oder es vorher eine Weile laufen lassen.