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Archiv-Artikel

DANIEL BAX ÜBER NOTWENDIGE VERBESSERUNGEN FÜR ASYLBEWERBER Bedürftige zweiter Klasse

Von der „Nützlichkeit“ der Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind, war in letzter Zeit viel die Rede. Der Aspekt der „Humanität“ kam dabei unter die Räder. Jetzt muss die Bundesregierung zugeben, dass die Art und Weise, in der die Sozialleistungen für Asylbewerber und andere Flüchtlinge festgesetzt werden, gegen das Grundgesetz verstößt – ein Blick auf das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt keinen anderen Schluss zu.

Die Hilfe für Asylbewerber liegt rund ein Drittel unter dem, was deutschen Staatsbürgern zugestanden wird, wenn sie Hartz IV beziehen. Direkt vergleichen lässt sich das aber nicht, da Flüchtlinge vor allem Einkaufsgutscheine oder Lebensmittelkartons erhalten. Die Summe dieser Sozialleistungen wurde 1993, auf dem Höhepunkt der „Das Boot ist voll“-Hysterie, festgelegt. Die Absicht war klar: Es sollte möglichst wenig kosten und möglichst viele Flüchtlinge davon abschrecken, Asyl zu beantragen. So wurden Flüchtlinge zu Bedürftigen zweiter Klasse erklärt.

Gut, dass sich das nun ändern soll. Gut auch, dass die Regierung endlich die Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete lockern will. Noch besser wäre es, die vielen Arbeits- und Ausbildungsverbote aufzuheben, die sie zur Untätigkeit verurteilen.

Gut ist auch, dass die Innenminister von Bund und Ländern geduldeten Flüchtlingen jetzt eine Perspektive bieten wollen. Weniger schön ist, dass sie nur jenen ein Bleiberecht in Aussicht stellen, die sie als „gut integriert“ betrachten – etwa weil deren Kinder gute Schulnoten vorweisen. Das wäre zwar ein Fortschritt für viele, die von Abschiebung bedroht sind, obwohl sie längst feste Wurzeln geschlagen haben. Dabei werden diese Menschen aber wieder allein nach dem Kriterium der Nützlichkeit betrachtet.

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