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Archiv-Artikel

Containern: Korrektur Einstellung ist kein Freispruch

BERLIN | Irrtümlich schrieb die taz am Mittwoch über einen Text zum Verfahren gegen zwei Leute, die Nahrungsmittel aus Supermarkt-Müllcontainern genommen hatten: Sie seien freigesprochen worden. Doch das Verfahren wurde vom Aachener Landgericht nur eingestellt, nicht zuletzt weil der Rewe-Supermarkt seinen Strafantrag gegen Rowena F. und Raoul M. zurückgezogen hatte. Dies ist aber kein Freispruch. Die Entscheidung kann also nicht als Präzedenzfall zum „Containern“ gewertet werden. Das wissen wir jetzt alle. (taz)