■ Chile: „Colonia Dignidad“
Santiago (dpa) – Die Anwälte von der von Deutschen bewohnten „Colonia Dignidad“ haben in Chile Einspruch gegen ein Urteil des Obersten Gerichts eingelegt, das die Auflösung der Siedlung bestätigt hatte. Chiles Regierung hatte der Kolonie 1991 wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorschriften die Gemeinnützigkeit entzogen. Zuvor hatte sie festgestellt, daß die dort lebenden 300 Siedler „unter einem Lebens- und Arbeitsregiment stehen, das nicht frei von schwerer Willkür ist“. Dieser Eindruck wird von ehemaligen Mitgliedern bestätigt. Während der Militärdiktatur (1973–1990) soll nach Erkenntnissen einer Regierungskommission in der Siedlung zeitweise ein Folterzentrum existiert haben.
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