: CDU/CSU-Fraktion bleibt dabei: Keine Abstimmung über Verfassung
Bonn (dpa) — Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Überlegungen der SPD und der FDP für eine Volksabstimmung über das Grundgesetz erneut zurückgewiesen. Dafür gebe es „weder rechtlich noch politisch eine Notwendigkeit“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Friedrich Bohl, am Dienstag in Bonn. Für einzelne Ergänzungen und Verbesserungen des Grundgesetzes seien Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig. Eine Volksabstimmung sei dagegen nach Artikel 146 Grundgesetz nur bei einer neuen Verfassung angebracht, die von der Union nicht gewollt werde, betonte Bohl. Vor allem die SPD hat sich bisher für eine Volksabstimmung aller Deutschen über das Grundgesetz ausgesprochen. Die Sozialdemokraten wollen dabei in der Verfassung bestimmte neue Grundrechte wie das Recht auf Arbeit und Wohnung verankern. Die FDP befürwortet dagegen eine Abstimmung über das bisher provisorische Grundgesetz, um die Verfassung endgültig zu legitimieren.
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