: CDU beschäftigt hohe Richter
Das Berliner Landesverfassungsgericht verkündet heute seine Entscheidung über den Einspruch eines CDU-Mitglieds gegen die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom Oktober 2001. Die Richter hatten zu befinden, ob Carsten Wilke aus Treptow-Köpenick zu Recht der Einzug ins Parlament verwehrt wurde. Wilke, der auf dem zweiten Platz der Bezirksliste kandidiert hatte, erhielt wegen einer Neuberechnung der Mandate durch den Landeswahlausschuss kein Mandat. Er legte Einspruch ein, weil das Gremium dabei aus seiner Sicht rechtswidrig die Landeswahlordnung und nicht das Landeswahlgesetz angewandt hatte. Als Konsequenz zog an seiner Stelle der CDU-Landesgeschäftsführer Matthias Wambach aus Tempelhof-Schöneberg ins Parlament ein. DDP