CASTORTRANSPORTE : Bereits Aufruf zum „Schottern“ strafbar
Gegner von Castortransporten machen sich schon dann strafbar, wenn sie öffentlich dazu aufrufen, Schottersteine aus dem Gleisbett zu entfernen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden. Bisher war die Strafbarkeit des „Schotterns“ nur für die Fälle endgültig geklärt, in denen Angeklagte selbst Hand anlegen. Das OLG Celle hat sich in diesem Fall erstmals mit einem solchen Aufruf beschäftigt. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Lüneburg. Gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel eingelegt werden. (dpa)