CANNABIS-URTEIL : Behörde will Drogenanbau wieder verbieten
KÖLN/RÜTHEN | Chronisch Kranke dürfen vielleicht doch kein Cannabis zu Therapiezwecken anbauen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts überprüfen lassen, wonach die Patienten die illegalen Droge zu Hause anbauen dürfen. Man habe in der vergangenen Woche Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, sagte ein Sprecher des BfArM am Dienstag. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) teilte mit, sechs chronisch Kranke seien aus Protest gegen die Berufung in den Hungerstreik getreten. Die Kölner Richter hatten im Juli entschieden, wenn Kranken sonst nichts gegen ihre Schmerzen helfe und Cannabis aus der Apotheke für sie unerschwinglich sei, dürften sie es als Notlösung selbst züchten. (dpa)
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