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Bundesregierung hält an Terrorismus-Paragraph fest

Bonn (rtr) – Auch nach der Auflösungserklärung der RAF will die Bundesregierung am Straftatbestand „Bildung terroristischer Vereinigungen“ festhalten. Die Bundesregierung sehe in dem entsprechenden Paragraphen 129a des Strafgesetzbuches „weiterhin ein unverzichtbares Instrument bei der Bekämpfung des Terrorismus“, so die Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Verwiesen wurde auf 113 Verfahren der Generalbundesanwaltschaft 1997.

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