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Bund, Länder und DDR einigen sich über Umsatzsteuerverteilung

Bonn (dpa) - Bund, Länder und DDR haben in Fragen der Umsatzsteuerverteilung zwischen den Ländern nach Beitritt der DDR im Grundsatz Einigkeit erzielt. Damit ist ein wichtiger Durchbruch für die weiteren Beratungen über den Einigungsvertrag mit der DDR gelungen. Die neuen DDR-Länder sollen nach dem Beitritt aus einem eigenen Umsatzsteuertopf bedient werden.

Es solle je eine eigene Umsatzsteuer-Finanzmasse Ost und West geben. Entsprechend dem Wunsch der elf Bundesländer werden die DDR-Länder damit vorläufig nicht in ein gesamtdeutsches Verteilungssystem bei der Umsatzsteuer einbezogen, bei dem die West-Länder jährlich rund fünf Milliarden Mark an die Ost-Länder abgeben müßten. Wie aus Länderkreisen zu erfahren war, soll am kommenden Montag im Bundesfinanzministerium versucht werden, einen gerechten Schlüssel für die Erhebung „nach dem Endverbrauch“ zu finden. Dem Bund stehen vom Umsatzsteueraufkommen 65 Prozent, den Ländern 35 Prozent zu, woran sich nichts ändern soll.

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