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Bürgermeister haftet bei fahrlässiger Investition

Koblenz (AP) – Führt ein kommunales Bauprojekt in die Pleite, muß der Bürgermeister unter Umständen einen Teil des Schadens zahlen. Laut einem gestern veröffentlichten Urteil des OVG Koblenz darf eine Gemeinde ihren Bürgermeister für den Schaden haftbar machen, wenn er sich bei der Investition über Auflagen der Kommunalaufsicht hinweggesetzt hat (Az.: 2 A 11925/96.OVG).

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