■ Am Rande: Bürgerkrieg ist Grund für Abschiebestopp
Berlin (AP) – Ausländer dürfen nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, wenn dort ein Bürgerkrieg ihr Leben bedroht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern im Fall eines Angolaners entschieden. Die Berliner Richter entschieden, daß die ausweisende Behörde in jedem Fall hätte prüfen müssen, ob wegen des Bürgerkriegs Lebensgefahr für den Mann bestand. Das habe sie nicht getan. Das Berufungsgericht habe tatsächliche Gefahren für den Angolaner festgestellt und deshalb zu Recht entschieden, daß die Ausweisung zurückgenommen werden muß.
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