■ Berliner Telegramm: Briefwahl für Bundestagswahl jetzt beantragen
Wer am Tag 27. September nicht zur Wahl gehen kann, dem bleibt die Möglichkeit zur Briefwahl. Dazu muß jetzt beim zuständigen Bezirkswahlamt ein Antrag gestellt werden, wie Landeswahlleiter Günther Appell mitteilte. Die Briefwahl kann am besten mit der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Auf der Rückseite der Karte ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins für die Briefwahl abgedruckt. Dieser kann an das Bezirkswahlamt geschickt werden. Wer persönlich zum Bezirkswahlamt gehen möchte, kann das ab der nächsten Woche tun. Dort können die Wahlunterlagen gleich an Ort und Stelle ausgefüllt werden. Wer für andere Briefwahl beantragen möchte, braucht eine Vollmacht und nimmt am besten den Personalausweis des Betreffenden mit. Die Wahlämter haben werktags spätestens ab 9 bis 18 Uhr geöffnet. ADN
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