Brauner Sumpf : Jetzt aber schnell
Schon vor Wochen hat die NPD ihre unsägliche Demonstration angekündigt und seit Wochen denkt man im Polizeiprädium über die möglichen Konsequenzen eines Verbots nach. Dabei ist ausnahmsweise mal genug Zeit, um sich auch bei der obersten gerichtlichen Instanz ein Verbot zu erkämpfen.
KOMMENTAR VONMIRIAM BUNJES
Schließlich ist die NPD in Bochum von ihrer Taktik abgewichen, Demonstrationen so kurzfristig anzumelden, dass sie nur im Eilverfahren entschieden werden können. Und gute Argumente für ein Demonstrationsverbot der Neofaschisten gibt es genug: Wenn sie Polizeipräsident Thomas Wenner selbst nach langem Nachdenken nicht eingefallen sind, hat er sie spätestens jetzt geliefert bekommen.
Dass das ethische Empfinden jedes Nichtfaschisten beleidigt wird, wenn Neonazis gröhlend gegen Synagogen wettern, ist derartig offensichtlich, dass wohl auch das Bundesverfassungsgericht in diesem Sinne entscheiden wird. Kein deutsches Gericht kann fünfzig Jahre nach dem Holocaust ernsthaft beschließen, dass es mit der öffentlichen Ordnung wieder vereinbar sei, Synagogen aus deutschen Städten fernzuhalten.
Da das Bundesverfassungsgericht für solche Schlüsse aber offensichtlich immer etwas länger braucht, sollte Thomas Wenner seine Gedanken schnellstmöglich ordnen. Die NPD wird so oder so bis zuletzt gegen ein Verbot klagen, egal wie lange der Polizeipräsident darüber nachgedacht hat. Wer zu lange zögert, beeinflusst das Ergebnis.