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Blockade–Freispruch aufgehoben

Koblenz (dpa) - Blockade–Aktionen erfüllen nach dem Strafgesetzbuch den Tatbestand der Nötigung. Mit dieser Entscheidung hat der Erste Strafsenat des Koblenzer Oberlandesgerichts am Donnerstag den Freispruch des Landgerichts Bad Kreuznach gegen drei Angeklagte aufgehoben, die von dem erstinstanzlichen Amtsgericht in Simmern/Hunsrück zu Geldstrafen bis zu 1.500 Mark verurteilt worden waren. Die drei hatten sich an einer Sitzblockade vor dem US–Raketendepot Hasselbach beteiligt. Der Senat bekräftigte in seiner Urteilsbegründung, dem Gericht stehe es nicht an, politische Motive zu würdigen. (AZ 1 Ss 411/87)

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