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Birmingham Six in Berufung: Gute Chancen für eine Freilassung

London (taz) — Vor einem völlig überfüllten „Old Bailey“ findet in London seit Montag die inzwischen dritte Berufungsverhandlung gegen die Birmingham Six statt. Die sechs irischen Emingranten waren für Bombenanschläge der IRA auf zwei Kneipen 1974 in Birmingham zu jeweils 21 lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt worden. An der Freilassung der Angeklagten zum Ende des Berufgungsprozesses besteht kein Zweifel.

Obwohl die Staatsanwaltschaft eingeräumt hat, daß sie die Urteile gegen die Birmingham Six nicht mehr länger als „stichhaltig und befriedigend“ ansehe, bestehen die Richter darauf, sich bei dem jetzt laufenden Berufungsprozeß ein eigenes Bild zu machen.

Die Urteile waren damals aufgrund von Beweisen gefällt worden, die sich mittlerweile als unhaltbar erwiesen haben. Auch das zweite Standbein der Anklage, die „Geständnisse“ der Angeklagten, ist längst diskreditiert. Eine polizeiinterne Untersuchung hat Ende vergangenen Monats ergeben, daß die Geständnisse aus den Angeklagten herausgeprügelt worden waren.

Die Verhandlung findet weltweites interesse: Das europäische Parlament, die irische Regierung, die USA und amnesty international haben Beobachter entsandt.

Davon unbeeindruckt verlängerten die Parlamentarier des Londoner Unterhauses am Montag abend das Anti-Terror-Gesetz, das nach den Anschlägen von Birmingham als „vorübergehende Maßnahme“ verabschiedet worden war. Es bevollmächtigt die Polizei unter anderem, Personen bis zu sieben Tagen ohne Zugang zu einem Anwalt und ohne Angabe von Gründen festzuhalten. Darüberhinaus kann die Polizei britische StaatsbürgerInnen nach Nordirland verbannen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß das Gesetz gegen die Menschenrechte verstößt.

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