: Betr.: Illegale Einführung von Filterstaub
Wächtersbach: Der Filterstaub muß zurück in die Schweiz. Der Staub gilt hierzulande als Sondermüll und ist nach Ansicht der hessischen Behörden illegal eingeführt worden. Er enthält Dioxin und war falsch deklariert. Insgesamt handelt es sich um 40 Säcke mit 28 Tonnen Filterstaub. Foto: ap
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