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Archiv-Artikel

Beschwerde vor dem Verfassungsgericht Liebig 14 klagt nachträglich gegen Räumung

Von KO

Die Exbewohner des einstigen Hausprojekts Liebig 14 haben beim Berliner Verfassungsgericht nachträglich Verfassungsbeschwerde gegen die Räumung eingelegt. Grundrechte auf rechtliches Gehör und Rechtsschutz seien verletzt worden, teilte ihr Anwalt Max Althoff mit.

Das einst besetzte und später legalisierte Friedrichshainer Hausprojekt war im Februar von der Polizei geräumt worden. Schon damals hatte Althoff die Räumung als rechtswidrig bezeichnet. Die Beschwerde greift diese Kritik auf: Der Verein „Liebig 14 e. V.“, Vertreter der Bewohner, sei als Untermieter nicht in den Räumungstiteln genannt gewesen, eine Räumung damit nicht zulässig. Dieser Einspruch sei am Tag der Räumung vom Gerichtsvollzieher gar nicht erst geprüft worden, kritisiert Althoff. Er verweist auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2008: Darin werden Räumungen untersagt, wenn Untermieter, die Besitzansprüche nachweisen können, nicht im Vollstreckungstitel genannt sind.

Ein Sprecher des Verfassungsgerichts bestätigte den Eingang der Beschwerde. Nun würden Stellungnahmen eingeholt, eine Entscheidung sei nicht vor einem Jahr zu erwarten. KO