■ Die Anderen: „Berliner Zeitung“ zur UN-Flüchtlingskonvention / „Gazeta Wyborcza“ zum Clintons Besuch in Rußland
Die „Berliner Zeitung“ schreibt zur UN-Flüchtlingskonvention: Kannte das Völkerrecht lange nur das Rechtssubjekt Staat, so veränderte sich das mit der UNO-Menschenrechtskonvention von 1948 und der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Sie führten die individuellen Menschenrechte in das Geflecht transnationalen Rechts ein; sie qualifizierten die Verfolgung des einzelnen nicht länger als „innerstaatliche“ Angelegenheit. Wenn nun Österreich, das gerade die EU-Präsidentschaft ausübt, die Flüchtlingskonvention als „nicht mehr ausreichend“ bezeichnet, dann geht es dabei nur um eines: Schutz soll dem Flüchtling nicht länger „als subjektives Individualrecht, sondern als politisches Angebot“ – sprich: nach dem Gutdünken – des Aufnahmelands zustehen. Darin liegt ein völkerrechtlicher Rückschritt in eine Zeit, die völkerrechtlich noch nicht auf die deutsch- österreichischen Massenverbrechen der Jahre 1938 bis 1945 reagiert hatte.
„Gazeta Wyborcza“ aus Warschau meint zu Clintons Besuch in Rußland: Clinton hat Rußland besucht, weil eine Absage der Visite noch schlimmere Folgen als die Reise selbst hätte. Es wäre ein Zeichen des internationalen Mißtrauens gegenüber Jelzin und damit ein klarer Fehler des Westens. Bislang hat der Westen alles getan, was er tun sollte. Rußland wäre ohne seine Hilfe noch schlimmer dran.
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