: Berlin klagt gegen Wahl des Rundfunkbeauftragten
Berlin (afp) — Berlin will beim Bundesverfassungsgericht gegen die Wahl des Rundfunkbeauftragten für die ehemalige DDR klagen. Dies kündigte Magistratssprecher Christian Hoßbach gestern an. Zum Rundfunkbeauftragten war vor einer Woche der ehemalige Chefredakteur des Bayerischen Rundfunks, Rudolf Mühlfenzl, bestimmt worden. Der Berliner Magistrat beanstandet, die fünf Sprecher der neuen Länder hätten sich bei der Stimmabgabe rechtswidrig vertreten lassen. Nur der Ostberliner OB Tino Schwierzina sei als legitimierter Vertreter persönlich anwesend gewesen. Bereits die Einladung zur Wahl durch den Bundeskanzler sei rechtswidrig gewesen, da Rundfunk in die Hoheit der Länder falle. Berlin wolle mit der Klage in Karlsruhe die Länderrechte verteidigen und „den Anfängen wehren“, sagte der Magistratssprecher.
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