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Berichtigung, betr.: "Spiegel-Chef soll im RAF-Prozeß aussagen", taz vom 13.9.90

In unserem Artikel 'Spiegel‘-Chef soll im RAF-Prozeß aussagen vom 13.9., in dem wir über Beweisanträge im Prozeß gegen Luitgard Hornstein berichteten, ist uns ein Fehler unterlaufen. Danach hält natürlich nicht „die RAF an ihrer Auffassung fest, Luitgard Hornstein sei Teil einer kämpfenden Einheit der RAF“, sondern die BAW, die Bundesanwaltschaft. Wir bitten um Entschuldigung.

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