■ Berliner Telegramm: Berichtigung -betr.: "Es fehlt die Einigkeit der Senatoren", taz vom 5.5.1997, S.23
In das Interview mit der bündnisgrünen Abgeordneten Michaele Schreyer in der Montagsausgabe hat sich ein Fehler eingeschlichen. In dem Interview zum Masterplan ging es um die Chancen, in der Innenstadt einen hohen Wohnanteil durchzusetzen. Dazu müßte Straßenland als Bauland ausgewiesen werden. Dann könnten aber die Ansprüche von Alteigentümern wiederaufleben. Im Interview hieß es: „Wenn es dort berechtigte Alteigentümeransprüche gibt, dann haben die Alteigentümer den Anspruch auf den Verkehrswert.“ Was fehlte: „Der Senat darf das Planungsrecht nicht willkürlich so ändern, daß der Wert privater Grundstücke dadurch rapide sinkt. Und im Flächennutzungsplan hat die Große Koalition erst vor drei Jahren weite Teile der Innenstadt als Kerngebiet ausgewiesen. Die Folge: Die Bodenrichtwerte sind teilweise auf 10.000 Mark pro Quadratmeter geklettert. Das steht zur Philosophie des Planwerks in völligem Gegensatz. Bisher ist auch ungeklärt, welche Flächen dem Land gehören, welche privaten und für welche Flächen Alteigentumsansprüche bestehen.“ Diese Präzisierung war versehentlich nicht ergänzt worden. taz
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