: Berichtigung -betr.: "Bei der Wahl des Ortes verhoben", taz vom 14.10.1996, S.23
Leider ist uns in dem gestrigen Bericht „Bei der Wahl der Ortes verhoben“ auf Seite 23 ein sinnentstellender Fehler unterlaufen. Statt „Ein Willy-Brandt-Platz ist ein Platz der res publica, ...“ hätte es heißen müssen: „Ein Platz der Republik ist ein Platz der res publica ist ein Platz der Sache aller.“ Wir bitten um Entschuldigung. taz
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