: Bei Datenaustausch Strafantrag
Berlin (taz) - Für den Fall, daß die rheinland-pfälzische Umweltbehörde die Datensätze von über 70.000 EinwenderInnen gegen das AKW Mühlheim-Kärlich an die Betreiberfirmen weiterleitet, hat der grüne Landtagsabgeordnete Hans Dörr juristische Folgen angekündigt. Er will die Mainzer Landesregierung dann wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgesetze anzeigen. Dörr verwies auf einen ähnlichen Fall in Schweinfurt, wo derzeit eine Anzeige beim Landgericht anhängig ist. Dort waren im Zuge eines Planungsverfahrens für eine Müllverbrennungsanlage die Personalien der Einwender an die Errichtungsfirma weitergegeben worden. Ursächlich für den Streit ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der die erste Teilerrichtungsgenhemigung für das AKW aufgehoben wurde. Das Umweltministerium mußte danach ein neues Genehmigungsverfahren einleiten. Zur einfacheren Abwicklung wollte die Behörde dann den Betreiberfirmen die 70.000 Datensätze aus dem früheren Verfahren überspielen. Gegen die Interessen der Atomlobbyisten, so Dörr, stünden die „schutzwürdigen Belange der Einwender“. Die würden bei einer Datenübermittlung beeinträchtigt. Die EinwenderInnen hätten z.B. berufliche Nachteile dann zu fürchten, wenn sie bei einer der Firmen angestellt wären.
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