Behindertenrechte : Gleichstellung nur als Pflichtübung
Gegen die Stimmen der GAL hat die Bürgerschaft gestern das Gleichstellungsgesetz für Behinderte beschlossen. Der Behindertenverein „Autonom Leben“ nahm dies zum Anlass, seine Kritik an dem Regelwerk zu bekräftigen. „Das Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es steht“, sagte Mitarbeiter Gerlef Gleiss, der selbst querschnittsgelähmt ist. Im Vergleich zu denen anderer Länder sei das Hamburger Gesetz „das schlechteste“, so Gleiss, „der Senat hat eine Pflichtübung absolviert“. Einer der Hauptkritikpunkte sei die Unverbindlichkeit der Novelle, mit der Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) mehr Barrierefreiheit verspricht. Ziel der Order, die ein drei Jahre altes Bundesgesetz umsetzt, ist es im Kern, Behinderten den Umgang mit Ämtern zu erleichtern, etwa durch Kommunikationshilfen wie Bildschirmtelefone. Wie „Autonom Leben“ rügte, ist im Gesetz „alles, was Geld kosten könnte, statt in Muss- nur in Soll-Form formuliert“. Zudem würde Barrierefreiheit zwar für Neu- und Umbauten beansprucht, nicht aber für den Bestand. Inakzeptabel sei außerdem, dass auf eine Verpflichtung des HVV zum behindertengerechten Bau verzichtet wurde. Auch weil Private nicht in die Verantwortung genommen werden, wie Gleiss monierte, „nützt uns das Gesetz wenig“.
In die selbe Kerbe schlug GALierin Martina Gregersen, als sie die Bürgerschaft zum Umdenken zu bewegen versuchte. „Der Begriff der Barrierefreiheit ist viel zu unscharf definiert“, kritisierte sie. Damit aber könnten die Behörden einfach interpretieren, was sie für barrierelos hielten. „Als besonders ärgerlich empfinde ich es“, so Gregersen, „dass trotz einer Expertenanhörung die konstruktive Kritik der Behindertenverbänden nicht berücksichtigt wurde.“ wei