BGH/KINDERVERGEWALTIGER : Frei mit Auflagen
Nachdem der BGH die nachträgliche Sicherungsverwahrung ablehnte, ist ein Kindervergewaltiger nach Ende seiner Haft auf freiem Fuß. Der 49-Jährige stehe nun unter „Führungsaufsicht“, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Dahinter verbirgt sich ein engmaschiges Netz aus Meldeauflagen und Kontaktverboten. (dpa)