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Archiv-Artikel

BGH/KINDERVERGEWALTIGER Frei mit Auflagen

Nachdem der BGH die nachträgliche Sicherungsverwahrung ablehnte, ist ein Kindervergewaltiger nach Ende seiner Haft auf freiem Fuß. Der 49-Jährige stehe nun unter „Führungsaufsicht“, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Dahinter verbirgt sich ein engmaschiges Netz aus Meldeauflagen und Kontaktverboten. (dpa)